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Bootsführerscheine

Bootsführerscheine & Segelscheine


Bootsführerscheine für Meeresgebiete liegen immer im Ermessen des jeweiligen Küstenstaates. Sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch weltweit gibt es keine durchgängig Regelung für die Anerkennung von Bootsführerscheinen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt. Es ist jedoch weltweit üblich, die amtlichen bzw. amtlich anerkannten Bootsführerscheine des Herkunftslandes eines Skippers anzuerkennen.
Meist sind Bootsführerscheine von Seiten der Küstenstaaten nicht verbindlich vorgeschrieben, aber sehr wohl ein Thema für Charterunternehmen und vor allem Versicherungen. Dein Bootsführerschein dient als Nachweis, dass du als Skipper fähig bist ein Boot zu führen, dass du gelernt hast auf dem Meer zu segeln. Eine geeignete Ausbildung nachweisen zu können und von Grund auf Segeln lernen, ist schon zur Sicherheit der Crew sowie aus haftungsrechtlichen Gründen ratsam.
Hier folgen nun Detailinformationen zu verschiedenen Ausbildungen und (nichtberuflichen) Bootsführerscheinen. Ebenfalls enthalten sind Informationen über verpflichtende Bootsführerscheine in den jeweiligen Ländern und Segelrevieren. Alle Angaben beziehen sich auf das Segeln am Meer, Binnengewässer werden nicht berücksichtigt.

Bootsführerscheine und Vorschriften

Bootsführerscheine in Deutschland
Bei deutschen Bootsführerscheinen gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtscheine (Sportbootführerschein SBF Binnen oder SBF See) und freiwilligen Segelscheine (Sport­küsten­schiffer­schein SKS, Sportseeschifferschein SSS, Sporthochseeschifferschein SHS).
Sportbootführerschein, SBF See
Sportküstenschifferschein, SKS-Schein
Sportseeschifferschein, SSS-Schein
Sporthochseeschifferschein, SHS-Schein
Der deutsche Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN – auch „kleiner Pyro-Schein“ genannt) berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen, damit umzugehen und sie zu befördern. Voraussetzung für den Erwerb eines FKN ist eine Sportbootführerschein (SKS, SSS, SHS). Auf Charteryachten in Deutschland sind diese Seenotsignale vorgeschrieben und werden von der Wasserschutzpolizei auch kontrolliert.
Sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis nachweisen. Als Befähigungsnachweis gilt das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC), die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten.